Lexikon

Versicherungschinesisch leicht erklärt!

Einträge mit "K"

Bei Kapitalzahlungen aus Lebens- oder Rentenversicherungen unterliegen die Erträge einer Kapitalertragssteuer von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Ist der Steuerpflichtige bei Zahlung mindestens 60 Jahre alt (62 Jahre bei Verträgen ab 2012) sind nur die halben Erträge mit dem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig. Verträge die vor 2005 abgeschlossen wurden sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.

In der privaten Rentenversicherung hat der Versicherungsnehmer je nach vertraglicher Vereinbarung das Recht, anstelle einer laufenden Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung in Anspruch zu nehmen.

Versichern Sie einen Gebrauchtwagen, erstatten wir Ihnen bei einem Totalschaden, bei Verlust oder Zerstörung innerhalb des genannten Zeitraums ab der erstmaligen Zulassung auf Ihren Namen den Kaufpreis des Fahrzeugs.

Beitragsbestandteil in der Lebensversicherung zur Abgeltung der regelmäßigen Kosten für Abschluss, Einrichtung und Verwaltung des Vertrags.